Ein herzliches Willkommen allen Eltern und Interessierten!
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern einer Schule. Vielfältige Interessen, Fähigkeiten, Neigungen und Blickwinkel der einzelnen Mitglieder ergeben die Basis für eine fruchtbare und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Am Theodor-Heuss-Gymnasium haben Eltern und Schüler eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich zu engagieren und so aktiv die Elternarbeit in unserem und für unser THG zu unterstützen.
Der Vorstand des Elternbeirats im Schuljahr 2025/26
| 1. Vorsitzende | Nicolette Faber |
| 2. Vorsitzender | Christoph Eberlein |
| Schriftführer | Dr. Thomas Kreutzer |
| Kassenwart | Tamer Doyurucu |
Die Elternvertreter des Schuljahres 2025/26
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Klasse 5a |
Klasse 5b |
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Carolin Panagiotidis Tobias Dietzsch |
Kathrin Dusserre Tamer Doyurucu |
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Klasse 6a |
Klasse 6b |
Klasse 6c |
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Paula Neipperg Diana Patzelt |
Barbara Marx Nina Monika Henrich |
Stephanie Jung Kristina Eberwein |
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Klasse 7a |
Klasse 7b |
Klasse 7c |
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Dr. Britta Uhl Felix Elser |
Sabine van de Mee Dr. Guadalupe Ruiz Yepes |
Viviane-Renate Kalisch Caroline Joseph |
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Klasse 8a |
Klasse 8b |
Klasse 8c |
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Stefanie Fees Nicole Bagniewski |
Manfred Fock Katrin Haag-Beling |
Ramona Enz Johannes Baumgärtner |
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Klasse 9a |
Klasse 9b |
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Stephanie Wedeward Christoph Eberlein |
Anne Proetzsch Andrea Eisenmann-Kellis |
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Klasse 10a |
Klasse 10b |
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Dr. Verena Bodenbender Dr. Sarah Fleischer |
Dr. Thomas Kreutzer Dr. Sina Speck |
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Kursstufen-Elternsprecher Klasse 11 (Jahrgangsstufe 1) |
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Nicolette Faber
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Corinna Walz
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Torsten Geppert
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Kursstufen-Elternsprecher Klasse 12 (Jahrgangsstufe 2) |
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Jochen Rummel Sabine Traub |
Miriam Uhlig Janin Engel |
Julia Tennstedt Uta Fegeler |
Grundlage der Elternarbeit ist sowohl das Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) als auch das Schulgesetz von Baden-Württemberg (§§ 47, 55-61 SchG) und die Elternbeiratsverordnung von Baden-Württemberg (EltBeirV BW).
Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg heißt es u.a. (§ 55 Abs. 1): „Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.“ Für das THG dürfen wir an dieser Stelle, auch mit ein bisschen Stolz, auf eine Vielzahl an Möglichkeiten verweisen, mitzuwirken, mitzuarbeiten und sich zu engagieren, wobei dem elterlichen Engagement kaum Grenzen gesetzt sind.
Die Elternvertreter:
Die Eltern treffen sich in der Regel zweimal im Schuljahr zu Klassenpflegschaftssitzungen. Jede Klasse wählt während der ersten Sitzung im Schuljahr einen Elternvertreter und einen Stellvertreter, die beide automatisch Mitglieder des Elternbeirates am THG sind.
Der Elternbeirat:
Der Elternbeirat trifft sich zwei- bis dreimal im Schuljahr und wählt bei der ersten Sitzung aus seiner Mitte den Vorstand des Elternbeirates und weitere Funktionsträger. Der Elternbeirat hat sich eine Wahl- und Geschäftsordnung gegeben, in der sämtliche Details genau beschrieben sind. Ferner hat der Elternbeirat das sogenannte Elternhandbüchle erstellt, in dem wichtige Informationen für das Amt als Elternvertreter und Besonderheiten am THG beschrieben sind.
Die Schulkonferenz:
In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und SchülerInnen zusammen. Sie entscheidet über alle wichtigen schulischen Belange. Einige davon müssen durch die Schulkonferenz beschlossen bzw. bestätigt werden, in anderen Fällen ist die Schulkonferenz zu hören. Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben. Eine Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung der zuständigen Konferenz beraten werden.
Wenn Sie nun neugierig geworden sind, Fragen oder Anregungen haben und gerne einmal mit uns Kontakt aufnehmen möchten, wenden Sie sich doch einfach an einen der oben genannten Elternvertreter. Wir freuen uns auf Sie.
