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Warum eine "tote" Sprache lernen?

Latein TafelEs gibt keinen "native speaker" mehr, der Latein im Alltag benutzt, und die lateinischen Sendungen von Radio Vatican hört man normalerweise auch nicht allzu oft. Insofern kann man sich natürlich fragen, warum ein Kind gerade diese Sprache lernen sollte. Oft hört man das Argument, dass Lateinkenntnisse für dieses oder jenes Studium nötig sind. In unserem Alltag begegnen uns zahlreiche Spuren der lateinischen Sprache und der Römer selbst, und die europäische Kultur wurde jahrhundertelang in dieser Sprache überliefert oder gar geschaffen.

Interessant ist Latein also in vielerlei Hinsicht. Als Entscheidungshilfe könnte auch eine Broschüre des Kultusministeriums dienen, die unter folgendem Link zu finden ist: Latein macht Spaß

Bedenken

Natürlich muss Ihr Kind Hausaufgaben in zwei Fremdsprachen statt in einer machen. Ansonsten ist die zeitliche Belastung nicht wesentlich größer als an anderen Gymnasien, da die Stundentafel entsprechend verändert wurde. Im Übrigen haben die Kinder ein Jahr mehr Zeit zum Lernen als an Gymnasien, in denen Latein erst ab Klasse 6 beginnt - ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Auf keinen Fall sollte man, damit das Kind den Anforderungen der Schule Genüge leisten kann, auf Freizeitaktivitäten wie Musikunterricht oder sportliche Aktivitäten verzichten!

Eltern, die sich nicht sicher sind, ob ihr Kind mit zwei Fremdsprachen gleich zu Beginn der Gymnasialzeit überfordert sein könnte, sollten sich noch einmal mit der Grundschulempfehlung auseinandersetzen und die Seite "Latein und Ihr Kind" besuchen oder Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Sie beraten können.

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Anmeldung für die künftigen 5. Klassen

Zeit: Di., 5.3.2024, bis Fr., 8.3.2024, jeweils von 7.30 bis 17.00 Uhr

Ort: Sekretariat (1. Stock, Zimmer 252), Tel. 07131-562451

Die Anmeldung kann auch digital (per E-Mail mit dem schulinternen Anmeldeformular im Anhang) erfolgen. Allerdings müssen die Blätter 3 und 4 der Grundschulempfehlung bis zum 8.3.2024 im Original vorgelegt werden.

notwendige Unterlagen:

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